Wer zahlt dann? Die Antwort: Die Tierarztrechnung geht grundsätzlich den Menschen, der das Tier zum Tierarzt bringt. Wenn Du eine angefahrene Katze oder einen verletzten Hund zum Arzt bringst, bekommst Du dafür auch erst einmal die Rechnung. Aber: Der Halter des Tieres schuldet dem Finder einen sogenannten Aufwendungsersatz.
Der Halter der Katze ist haftungspflichtig. Er muss für die Schäden seiner Katze gerade stehen. der Regel übernimmt das seine Privathaftpflicht. panter0283 19.03.2014, 21:53 Nö deine Nachbarin braucht nicht zahlen. Wäre es der Hund deiner Nachbarn gewesen hättest gute Changen. aber nicht.
Katzenhalter sollten den Halter des Hunds innerhalb von 14 Tagen schriftlich auffordern, Schadenersatz zu leisten. Auch wenn der Verlust einer geliebten Katze weh tut - der Halter des.
In § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist festgelegt, dass der Halter einer Katze oder eines Katers für alle Schäden, die das Tier verursacht, haftet. Wird durch Ihr Tier ein Mensch verletzt oder gar getötet, müssen Sie für den Schaden aufkommen.
Nun möchte die Katzenbesitzerin ihre Tierarztkosten und Schmerzensgeld von mir erstattet bekommen. Sie sagt, daß man einen Hund auch im eigenen Garten nicht freilaufen lassen darf, wenn er eine Gefahr darstellt. Oder ich hätte meinen Garten absichern müssen, daß keine Katzen rein können.
Allerdings kann eine Person, die ein verletztes Tier einfach liegen lässt, zur Rechenschaft gezogen werden. Diese unterlassene Hilfeleistung ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (§ 3 Nr. 3.
Ich denke nicht, dass sie zahlen muss. 1. Der Hund war auf ihrem Grundstück. Bei Hunden gilt wie schon weiter oben erläutert die Verkehrssicherungspflicht. 2. Bei dem Kräfteverhältnis zwischen Hund und Katze muss man der Regel, wenn es jetzt nicht gerade ein Chihuahua oder ähnliches war davon ausgehen, dass der Kater sich .
Im Prinzip ist es sowieso egal, ob die Katze anders reagieren hätte können oder sollen. Ein evtl. Anspruch des Hundehalters würde sich aus § 833 BGB ergeben.
Wer eine verletzte freilebende Katze findet, sollte diese dem Verein melden und bringen. Dann würden die Tierärztinnen und Tierärzte die Tiere behandeln, Sven Fraaß. Diese Regelung mache die Behandlung von frei lebenden Katzen einfacher - „und vor allem billiger".
Hiernach besteht eine verschuldensunabhängige Haftung der Tierhalters, wenn durch ein Tier eine Sache beschädigt wird. Die Katze des Nachbarn ist als solche zwar ein Tier und damit keine Sache, allerdings gelten nach § 90a BGB für Tiere die gleichen Vorschriften wie für Sachen.
In § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist geregelt, dass der Halter einer Katze oder eines Katers für alle Schäden, die das Tier verursacht, haftet. Das heißt: Sobald durch Ihre Katze.