Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land oder Nicht-EU-Gebiet einreisen, müssen Sie eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung mit einem Sichtvermerk eines Amtstierarztes des Ausgangslandes vorweisen können, die nicht früher als zehn Tage vor der Ankunft des Tieres der EU ausgestellt wurde. Die Bescheinigung gilt für Reisen zwischen EU-Ländern für einen Zeitraum von vier Monaten ab diesem Datum oder bis zum Ablauf der Tollwutimpfung, je nachdem, zuerst abläuft.
Wer Hund oder Katze mit auf Reisen nehmen möchte, muss das Tier bei der Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Abreise gegen Tollwut impfen lassen. Bei fristgerecht durchgeführten Auffrischimpfungen muss diese Wartezeit von 21 Tagen nicht eingehalten werden.
Die 3-Monats-Frist vor der Einreise gilt nicht für die Wiedereinreise von Heimtieren aus einem nicht gelisteten Drittland die EU, aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
Wer mit seinem Hund/seiner Katze von Deutschland ein Urlaubsland innerhalb der Europäischen Union einreisen will, benötigt: Gültige Tollwutimpfung (Impfung mindestens 21 Tage alt, die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers, sie muss im EU-Heimtierausweis vermerkt werden; die meisten Impfstoffe sind drei Jahre gültig, manche sogar vier Jahre)
Nach EU-Verordnung dürfen Welpen erst gegen Tollwut geimpft werden, wenn sie ein Alter von 12 Wochen erreicht haben. Hinzugerechnet werden allerdings 21 Tage (3 Wochen). Das ist der Zeitraum, bis der Impfschutz tatsächlich wirkt und man die Impfung offiziell als gültig bezeichnen kann. einigen wenigen Ländern gibt es dazu Ausnahmen:
Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens 5 Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. © Inhalt dieser Seite Impfschutz gegen Tollwut Verbot der Ein- und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen
Petsontour - Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen. Wenn der Hund auf Reisen geht, muss man sich vorher über die jeweiligen Einreisebestimmungen informieren - und natürlich auch, wenn Mieze oder Fredi, das Frettchen reisen. Auf dieser Seite erhalten Sie wenigen Schritten alle wichtigen Informationen für Ihr Urlaubsziel.
Zoll online - Regelungen für Heimtiere - Vorschriften für die Einfuhr von Heimtieren aus Nicht-EU-Staaten Im Reiseverkehr ist die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen (Heimtiere) bestimmten Fällen über alle Zollstellen möglich. Zoll Springe direkt zu: Suchergebnisse filtern Suchergebnisse Inhalt Hauptmenü Bereichsnavigation Suche
Alle Bestimmungen gelten für Hunde, Katzen und Frettchen, die über drei Monate alt sind, und für den privaten Reiseverkehr (mit max. fünf Tieren) Welpen Bis 12 bzw. 16 Wochen. Welpen dürfen nach EU-Verordnung erst ab einem Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden.
Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU, des EWR, Nordirland und der Schweiz Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU, des EWR, Nordirland und der Schweiz (Stand: 19.Oktober 2022) EU-Heimtierausweis/Pet-Passport - gültig für den Privatreiseverkehr - die Tiere dürfen weder verkauft noch weitergegeben werden
Bei Hunden: Bandwurmbehandlung nicht weniger als 24 Std und nicht früher als 120 Std (5 Tage) vor Einreise Alle Schritte müssen einem EU Heimtierausweis eingetragen sein Dies gilt auch für Urlaubsreisen von BürgerInnen, die mit ihrem Heimtier der EU leben, nach GBR.