Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vermieter die Haltung von Hunden und Katzen in der Mietwohnung nicht generell verbieten dürfen. Eine Klausel im Mietvertrag, die das Halten von Katzen generell untersagt, ist unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt.
Generelles Verbot zur Katzen- und Hundehaltung der Mietwohnung. Auch die Hunde- und/oder Katzenhaltung darf nicht pauschal verboten werden, da das Haltungsverbot ausnahmslos und ohne Abwägung der Mieterinteressen eine unangemessene Benachteiligung. 3. Tierhaltung generell abhängig von der Zustimmung.
Einen Hund der Mietwohnung ohne Erlaubnis zu halten, kann zur Kündigung führen. Allerdings besagt das Urteil, dass nur Kleintiere immer der Wohnung gehalten werden dürfen, bei Hunden und Katzen sieht das anders aus. Gemäß dem Urteil ist im Mietrecht die Hundehaltung der Mietwohnung eine Einzelfallentscheidung.
Auch ohne schriftliche Erlaubnis darf die Mietpartei Haustiere halten, die von Ihnen genehmigt wurden. Für Kleintiere wie Hamster, Schildkröten, Meerschweinchen, Zierfische, Katzen und kleine Hunde ist keine Genehmigung nötig. Deren Haltung dürfen Sie nur dann widersprechen, wenn wichtige Gründe vorliegen. dürfen Vermieter:innen fragen?
Wünscht der Vermieter nicht, dass der Mieter irgendwelche Tiere die Wohnung aufnimmt, sollte er das Tierhaltungsverbot mit dem Mieter bei Abschluss des Mietvertrages ausdrücklich besprechen, verhandeln und individuell im Mietvertrag formulieren. 3. Tierhaltung mit Erlaubnisvorbehalt formulieren
Verbot der Haustierhaltung als Individualvereinbarung im Mietvertrag Handelt es sich bei dem Mietvertrag, in dem das Tierhaltungsverbot individuell zwischen dem Vermieter und dem Mieter vereinbart wurde, handelt es sich um eine Individualvereinbarung. Diese Vereinbarung sind weitgehend wirksam.
Das bedeutet, dass eine Klausel, die es generell verbietet, dass Kleintiere wie beispielsweise Hamster einer Wohnung gehalten werden dürfen verboten ist. II. Hunde und Katzen
Hund an Katze gewöhnen | Tipps für ein harmonisches Zusammenleben
Grundsätzlich sind Hunde und Katzen in dem Apartment nicht gestattet. Allerdings wohnen dort Hunde und die Vermieterin hat auch ausdrücklich gesagt, dass Hunde immer herzlich willkommen und gern gesehen sind. Ich habe der Vermieterin mitgeteilt, dass wir 2 Katzen hanen, dies fand sie ok.
28.03.2023, 12:35. Wenn im Mietvertrag steht, dass die Haustierhaltung verboten ist, beziehungsweise der Zustimmung des Vermieters bedarf, dann musst du vorher fragen. wenn du dich darüber hinweg setzt und einfach eine Katze anschaffst, dann riskierst du Ärger mit dem Vermieter. Auch wenn es gesetzlich ist, dass der Vermieter es nicht ohne .
Eine Wohnungseigentümerin wendet sich gegen einen Beschluss, mit dem der WEG die Haltung von Hunden und Katzen verboten wird. einer Eigentümerversammlung im Mai 2005 beschlossen die Eigentümer eine Hausordnung. Diese regelt u. a.: „Das Halten von Hunden und Katzen ist nicht gestattet.