Haustiere der Mietwohnung: Das Wichtigste Kürze Ein generelles Tierhaltungsverbot ist unwirksam: Kleintierhaltung der Mietwohnung ist der Regel erlaubt. Auch die Haltung von Hunden und Katzen darf nicht generell verboten werden. Ein Verbot der Haustiere müsste der Vermieter begründen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vermieter die Haltung von Hunden und Katzen der Mietwohnung nicht generell verbieten dürfen. Eine Klausel im Mietvertrag, die das Halten von Katzen generell untersagt, ist unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt.
Im Idealfall ist die Tierhaltung der Mietwohnung erlaubt. Vielfach findet sich überhaupt keine Regelung. anderen Mietverträgen wird die Tierhaltung der Wohnung ausdrücklich verboten. der Mieter sich dann doch ein Tier schaffen, muss er sich zunächst mit der Rechtslage beschäftigen. Das Mietrecht im Bürgerlichen .
Nein, im Mietrecht können Haustiere nicht generell verboten werden. Kleintiere dürfen ohne Erlaubnis des Vermieters der Wohnung gehalten werden. Bei Hunden und Katzen kann ein Erlaubnis verlangt werden. Kann der Vermieter die Tierhaltung im Mietvertrag untersagen?
Für Kleintiere wie Hamster, Schildkröten, Meerschweinchen, Zierfische, Katzen und kleine Hunde ist keine Genehmigung nötig. Deren Haltung dürfen Sie nur dann widersprechen, wenn wichtige Gründe vorliegen. dürfen Vermieter:innen fragen? Das Gesetz erlaubt es Mietinteressierten, auf bestimmte Fragen nicht zu antworten.
Dieses Urteil bezieht sich zwar auf das Halten von Hunden- und Katzen. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass auch ein generelles Verbot als Klausel unzulässig ist, die lediglich das Halten von Katzen einer Mietwohnung verbietet. Klausel schreibt Erlaubnis des Vermieters vor
Egal, im Mietvertrag steht: Harmlose Kleintiere, die „geschlossenen Behältnissen" wie Käfigen oder Aquarien leben, dürfen der Wohnung immer gehalten werden. Dazu gehören etwa.
Ja, ein Vermieter kann die Haltung eines Hundes der Mietwohnung verbieten. Dies kann beispielsweise im Mietvertrag oder der Hausordnung festgelegt sein. Eine solche Klausel im Mietvertrag ist jedoch nur dann wirksam, wenn sie angemessen ist.
Die Katze kann im Mietvertrag hier nicht verboten werden, denn diese generellen Formulierungen werden als Nachteil für den Mieter gewertet. Auch wenn die Haltung im Mietvertrag ohne Einschränkung erlaubt ist, können Vermieter eine Haltung üblicherweise nicht untersagen.
Verbot der Haustierhaltung als Individualvereinbarung im Mietvertrag Handelt es sich bei dem Mietvertrag, dem das Tierhaltungsverbot individuell zwischen dem Vermieter und dem Mieter vereinbart wurde, handelt es sich um eine Individualvereinbarung. Diese Vereinbarung sind weitgehend wirksam.
In einer Entscheidung vom 20.03.2013 (VIII ZR 168/12) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Standardklausel eines Mietvertrages für ungültig erklärt, die eine Haltung von Hunden und Katzen der Mietwohnung generell verboten hat. Die Mieter würden dadurch unangemessen benachteiligt. Kleintiere sind grundsätzlich erlaubt