Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Ob dies auf eigenem, einem fremden oder öffentlichen Grundstück passiert, ist daher unerheblich.
Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht, bei Verletzungen eines Menschen ist auch Schmerzensgeld zu zahlen. Ob dies auf eigenem, einem fremden oder öffentlichen Grundstück passiert, ist daher unerheblich.
Fall 1: Der Hund befindet sich auf dem eigenen, abgesicherten Hof. Eine Katze betritt den Hof und wird vom Hund gebissen. diesem Fall haftet der Hundehalter nicht, da die Katze den.
Weg genommen wird der Hund sicher nicht gleich, aber eine Prüfung, ob der Halter „geeignet" ist, ist möglich. Möglich ist aber auch, dass nur der entstandene Schaden ersetzt werden muss. Natürlich kann ein Hund dazu ausgebildet werden, dass er verbellt aber nicht tötet.
Gelangt eine Katze unbeaufsichtigt einen eingezäunten Garten, kann der Katzenhalter keine Ansprüche gegen den Hundehalter geltend machen. Vorausgesetzt der Hund wird nicht mutwillig auf die Katzen gehetzt oder der Hundehalter trägt anderweitig schuldhaft zu dem Vorfall bei.
Die Katze kam allerdings erst auf unser Grundstück, nachdem unser Hund vor knapp 2 Jahren verstorben ist. haben wir uns einen neuen Hund zugelegt. Die Katze sitzt jedoch weiterhin vor unserer Tür und hat bereits 2 mal dem Hund eine verpasst, welcher absolut nicht gut auf Katzen zu sprechen ist.
Hund fällt Katze und beisst die Katze tot. Der Hund hatte im November 2016 eine Katze des Nachbarn attackiert und mit einem Biss den Nacken getötet. Durch den Hundebiss war die Katze sofort tot. Die Katze hatte sich ahnungslos auf „ihrem" Grundstück befunden, als der Hund sie angriff.
AW: Hund beißt Katze Tot und der Hundhalter sieht zu! Man kann darin eine Sachbeschädigung durch Unterlassen Tateinheit mit der grundlosen Tötung eines Wirbeltiers ebenfalls durch .
Wenn man Hunde der Nachbarschaft hat und seine Katze als Freigänger hält, dann ist das auf eigenes Risiko. Bei sowas dazwischen zu gehen ist ziemlich leichtsinnig. Der Hund ist aufgeregt, die Katze zappelt vermutlich, da kann eben auch mal die Hand oder das Bein erwischt werden.
Eine Tierärztin und eine Sachbearbeiterin haben mit der Halterin vor ihrer Haustüre für 10 Minuten gesprochen. Die Hunde waren dabei nur anwesend. Sie wurden nicht auf Interaktion mit anderen Menschen oder Tieren getestet, auch nicht ob sie Kommandos beherrschen oder überhaupt auf die Halterin hören oder diese sie halten kann .
wir hatten früher einmal zwei Kätzchen, von denen eins wohl (!) von Nachbars Hund gebissen worden ist. Wir fanden die Arme jedoch erst viel später tot, da sie sich nach dem Biss verkrochen hat. Beweisen kann man dem Hund jedoch nichts. Man sollte froh sein, wenn die Katze nen Hundebiss überlebt. LG, KaGa 28.04.2008 11:17 Pegasus2812