Selbst wenn dem Katzenhalter der Nachweis erbringt, dass die Verletzungen auf den bezeichneten Hund (auf dessen Grundstück) zurückzuführen sind ist eine Haftungsverteilung denkbar da sich.
Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Ob dies auf eigenem, einem fremden oder öffentlichen Grundstück passiert, ist daher unerheblich.
Fall 1: Der Hund befindet sich auf dem eigenen, abgesicherten Hof. Eine Katze betritt den Hof und wird vom Hund gebissen. diesem Fall haftet der Hundehalter nicht, da die Katze den.
Man könnte argumentieren, dass die Katze auf deinem Grundstück nichts verloren hat, aber es erging ein Urteil, dass es zu dulden ist, dass Nachbarskatzen (max. 2 pro Nachbar) sich zeitweise auf fremden Grundstücken aufhalten dürfen.
Die Katze kam allerdings erst auf unser Grundstück, nachdem unser Hund vor knapp 2 Jahren verstorben ist. haben wir uns einen neuen Hund zugelegt. Die Katze sitzt jedoch weiterhin vor unserer Tür und hat bereits 2 mal dem Hund eine verpasst, welcher absolut nicht gut auf Katzen zu sprechen ist.
Haftung beim Hund auf dem eigenen Grundstück Das eigene Grundstück ist Privatgelände - hier kann der Hund sich frei bewegen. Das bedeutet allerdings nicht, dass keine Fürsorgepflicht des Halters besteht, denn im Falle eines durch den Hund verursachten Schadens haftet dieser.
Wir selber haben zwei Hunde und drei Katzen. passiert aber wenn einer der Hunde die Katze eines Nachbarn erwischen würde? Wer muß dafür aufkommen wenn passiert? Unsere sind Katzen gewöhnt und wir hatten Freitag besuch von der Nachbarskatze. Unsere haben sich richtig gefreut und wollten sie begrüßen.
Aber eine Katze auf dem eigenen Grundstück ist ja anderes, als draussen. Hier nächster Nachbarschaft gibt es noch zwei weitere Katzen, welche aber mein Grundstück meiden. Meine Hunde sind nie unbeaufsichtigt im Hof oder Garten. Nur wenn ich selbst auch draussen bin.
Wenn Hunde aus der Nachbarschaft auf das eigene Grundstück laufen, besteht gegen die Hundehalter ein Unterlassungsanspruch aus §§ 903, 1004 BGB. Vor der gerichtlichen Durchsetzung, sollte der Hundehalter zunächst aufgefordert werden, freiwillig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Die Katze verschanzt sich seit dem, und greift den welpen sogar mit Krallen aus dem hinterhalt an. Der Welpe ( weiblich ) vergisst die Katze sobald er sie nicht mehr sieht unser Problem ist wir waren noch nie der Lage das wir ständig drauf achten mussten wo die Katze gerade ist.
Plötzlich witterte der Polizeihund den Kater, überwand die Mauer zum Grundstück und attackierte die ahnungslose Katze. Durch Bisse erlitt der Kater "Tiger" zahlreiche Verletzungen wie eine Rippenfraktur sowie eine Öffnung der Bauchdecke mit Austritt von Darmschlingen.