Bei Verletzung eines Menschen durch einen Hundebiss hat bei wutkranken bzw. wutverdächtigen Tieren (Tollwut) eine Anzeige die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Gesundheitsamt) zu erfolgen. Wutverdächtig ist ein Tier, wenn Tollwut nicht ausgeschlossen werden kann.
Sollte eine Katze bei einer Auseinandersetzung mit einem Hund getötet werden, ist der Hundehalter gegebenenfalls (siehe oben) schadenersatzpflichtig. Tiere gelten rechtlich seit 1990 nicht mehr.
Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht, bei Verletzungen eines Menschen ist auch Schmerzensgeld zu zahlen. Ob dies auf eigenem, einem fremden oder öffentlichen Grundstück passiert, ist daher unerheblich.
Die Hundehalterin argumentierte, dass ihr Hund von der Katze angegriffen worden sei, dass der Hund, der Rasse Rottweiler, nur ein „artgerechtes Abwehrverhalten" gezeigt habe. Doch dass die Katze den Hund angegriffen habe, dafür gebe es keine Belege, das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung. Diese Vermutung, dass der Hund sich gegen die Katze verteidigt habe, sei angesichts der „erheblichen Größen- und Kräfteunterschiede" auch nicht plausibel. Es spreche vielmehr dafür .
Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich haften Sie als Tierhalter für den Schaden. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen.
Hund beißt Katze: Fall 1. Gifhorn Niedersachsen hat eine Familie ein eigenes Grundstück und wohnt dort zusammen mit ihrem inzwischen alten Kater "Tiger". Die Ehefrau von einem Polizeibeamten des Landes Niedersachsen ging mit dem Diensthund "Chuck" der Nähe des Grundstücks der Familie Gassi. Plötzlich witterte der Polizeihund den Kater, überwand die Mauer zum Grundstück und attackierte die ahnungslose Katze. Durch Bisse erlitt der Kater "Tiger"
In den Fällen, denen ein Hund einen anderen beißt, stellt sich die Frage, wer haften muss. der Praxis wollen Haftpflichtversicherungen geschädigten Tierhaltern häufig nur 50 Prozent der Kosten für den Schaden zahlen. Die Versicherungen verweisen darauf, dass die Halterhaftung verschuldensunabhängig sei und diese daher pauschal für 50 Prozent des Schadens selbst aufkommen müssen.
Ist Ihr Hund verletzt worden, können Sie die Tierarztkosten, Fahrtkosten etc. ersetzt verlangen. Einen Schmerzensgeldanspruch für den Hund selbst haben Sie hingegen nicht.
Hund beißt Hund: Muss die Versicherung zahlen? Hundebesitzer sind gut beraten, eine Haftpflichtversicherung fürs Tier abzuschließen. Mancherorts, zum Beispiel Wien, ist sie sogar vorgeschrieben.
Für den Schmerz über den Verlust des Hundes wird nach Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 20.03.2012, Az VI ZR 114/11) jedoch kein Schmerzensgeld gewährt. Fordern Sie den Halter des Hundes entweder selbst schriftlich auf, den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Verhalten der Hunde stellt kein artgerechtes Verteidigungs- und Abwehrverhalten dar. Das Verwaltungsgericht Trier hat den Eilantrag einer Hundehalterin gegen die Einstufung ihrer Hunde als gefährliche Hunde im Sinne des Landesgesetzes über gefährliche Hunde abgelehnt. Die Antragstellerin ist Halterin zweier Hunde der Rasse Deutsche Dogge. Im April 2022 kam es zu einem Beißvorfall, dem beide Hunde beteiligt waren. Hierbei fügte die "dunkle Dogge" einem anderen Hund mehrere .